AKTUELLES

Neue Gebührensatzung ab 1.8.2020

Auf dem Kreistag am 10.6.2020 wurden wichtige Beschlüsse unsere Musikschule betreffend gefasst

Die Satzung sieht jetzt in außergewöhnlichen Fällen, wie wir sie mit der Coronakrise erlebt haben, oder auf Antrag die Möglichkeit des Onlineunterrichts vor.

Die Gebührensatzung gilt nun für beide Kreismusikschulen gleichermaßen. Für die Kreismusikschule Müritz bedeutet dies, dass sich die Gebührensätze für Kinder und Jugendliche um ca. 10 % erhöhen. Für Erwachsene ist die Erhöhung deutlich stärker. Als Ausgleich dafür gibt es das Angebot einer 13-er Karte, die dann flexibel in Absprache mit der Lehrkraft eingelöst werden kann.   Gebührensatzung ab 01.08.2020.docx