AKTUELLES

Musikschulen dürfen endlich wieder öffnen!

Am 1. Juni ist es soweit! Nun dürfen auch Musikschulen nach fast 6 Monaten (!) Online-Unterricht wieder ihre Räume für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen öffnen. Wir freuen uns darauf, wenn die Häuser wieder singen und klingen und gemeinsames Musizieren möglich sein wird- das kann die beste Technik nicht ersetzen!
Ab dem 1. Juni 2021 sind Kurse aller Altersklassen mit bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich einschließlich anleitende Person gestattet.
Die wichtigsten Regeln
Neu
  • Erwachsene, die Unterricht erhalten wollen, müssen einen aktuellen Negativtest vorlegen, außer sie sind vollständig geimpft oder gelten als genesen.
  • Für Schülerinnen und Schülern, die der Teststrategie an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterfallen, entfällt die Testpflicht.
Es bleibt dabei:
  • Bei akuten Atemwegserkrankungen ist die Inanspruchnahme der Leistung ausgeschlossen, sofern nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass keine COVID-19 Erkrankung vorliegt.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist überall dort verpflichtend, wo dies nicht dem eigentlichen Unterricht entgegensteht.  In Fällen, in denen keine medizinische Maske getragen werden kann, sind die entsprechenden Abstandsregelungen in besonderer Weise einzuhalten und andere geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  • Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt. Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen beziehungsweise bei Eignung zu desinfizieren. Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instruments und Ähnliches) zugelassen.
  • Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
Instrumentenspezifische Vorgaben
  • Blasinstrumente: Der Abstand im Unterrichtsraum soll 2.00 Meter zur Seite und 2,50 Meter nach vorn betragen. Auf das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung kann während des Spielens verzichtet werden. Das Ablassen von Kondenswasser auf Fußböden sowie das Durchblasen der Instrumente ist verboten, das Kondenswasser ist in einem Auffangbehälter oder saugfähigem Fließpapier zu entsorgen. Die Reinigung der Blasinstrumente erfolgt in der eigenen Häuslichkeit.
  • Tasteninstrumente, Schlagzeug, Saiteninstrumente: Vor Spielbeginn muss jede Spielerin und jeder Spieler eine gründliche Händewaschung mit Seife oder eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
  • Gesang: Der Abstand zwischen Schülern und Lehrern muss in jedem Fall 2,00 Meter zur Seite bzw. 2,50 Meter nach vorn betragen. Auf das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung kann während des Singens verzichtet werden
ausführliche Information unter GVOBl. Nr. 33 v. 27.5.2021.pdf (regierung-mv.de)