AKTUELLES

Information zur Umsetzung der Auflagen für Musik- und Jugendkunstschulen

gemäß Anlage 28 zu § 2 Absatz 28 der Landesverordnung vom 15.02.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Gemäß § 2 (28) Corona-LVO M-V bleibt die Kreismusikschule Müritz für Unterricht und den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahme sind Proben für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ 2021
Damit wir alle möglichst gesund bleiben, beachtet bitte folgendes:
  • I. Allgemeines
    1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“ bestätigt man die Einhaltung der geforderten Hygieneregeln. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
  • 2. Bei akuten Atemwegserkrankungen dürfen keine Proben stattfinden dürfen, außer es wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, dass keine COVID-19 Erkrankung vorliegt.
  • 3. Die auf den definierten Teilnehmerkreis eingeschränkten Proben finden in hinreichend großen Räumlichkeiten statt.
  • 4. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit SARS-CoV-2 führen die Lehrkräfte eine Tagesanwesenheitsliste, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs. Die vollständige Anschrift und Telefonnummer ist im Lehrberichtsheft dokumentiert.
  • II. Abstandsregelungen
    1.Die vorgegebenen 1,5 Meter Mindestabstand müssen generell eingehalten werden.
  • 2. Der Ein- und Auslass aus dem Gebäude erfolgt entsprechend der Ausschilderung.
  • 3. Schülerinnen/Schüler betreten nacheinander unter Einhaltung der Abstandsregeln die Kurs-/Unterrichtsräume, nachdem die vorherigen Schülerinnen/Schüler den Raum einzeln und unter Einhaltung der Abstandsregeln verlassen haben.
  • III. Sonstige Hygienemaßnahmen
    1. Das Tragen einer medizinischen Maske ist überall dort verpflichtend, wo dies nicht dem Proben bzw. der Aufnahme entgegensteht (vgl. Nr. IV). In Fällen, in denen keine medizinische Maske getragen werden kann, sind die entsprechenden Abstandsregelungen in besonderer Weise einzuhalten und andere geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  • 2. Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt. Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen beziehungsweise bei Eignung zu desinfizieren.
  • 3. Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
  • IV. Instrumentenspezifische Vorgaben
    1. Blasinstrumente:
  • Die Instrumentalisten sind durch Trennwände voneinander zu trennen. Der Abstand beträgt 2.00 Meter zur Seite und 2,50 Meter nach vorn. Auf das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung kann während des Spielens verzichtet werden. Das Ablassen von Kondenswasser auf Fußböden sowie das Durchblasen der Instrumente ist verboten, das Kondenswasser ist in einem Auffangbehälter oder saugfähigem Fließpapier zu entsorgen. Die Reinigung der Blasinstrumente erfolgt in der eigenen Häuslichkeit.
  • 2. Tasteninstrumente Die Klaviere und Flügel werden mit dafür geeigneten Reinigungstüchern gereinigt. Vor Spielbeginn muss jede Spielerin und jeder Spieler eine mindestens 30-sekündige Handreinigung (sehr gründliches Händewaschen mit Seife oder ggf. Anwendung von Handdesinfektionsmitteln) durchführen.
Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das für Ihren Bereich zuständige Gesundheitsamt (Frau Disteler Tel. 0395-57087-2389 bzw. recarda.distelter@lk-seenplatte.de oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Linke (Schulleiterin)
Kreismusikschule Müritz, Strelitzer Str. 32, 17192 Waren (Müritz), Tel.: 03991-674720 E-Mail: info@kreismusikschule-mueritz.de