AKTUELLES

Information zur aktuellen Situation

Gemäß der aktuellen Situation gilt nach  § 2 (28) der gültigen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern folgendes :

Durch das Eintreten des 2G-Plus-Erfordernis im Innenbereich ist die Teilnahme nur bei Vorlage eines negativen Ergebnisses einer gemäß §1a (Corona-LVO M-V) durchgeführten Testung gestattet.
  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: Teilnahme ohne Test zulässig, wenn symptomfrei
  • Kinder von 7 bis einschl. 11 Jahren: Teilnahem mit Test und Altersnachweis, wenn symptomfrei (Achtung: Schultestung nicht ausreichend)
  • Kinder von 12 bis einschl. 17 Jahren: Teilnahme mit Test und Altersnachweis, wenn symptomfrei bis 31.12.2021 (Achtung: Schultestung nicht ausreichend)
  • medizinische Indikation: TN zulässig mit Attest und Test
  • Für alle Schülerinnen und Schüler ab 18. Lebensjahr: Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene
Zwischenlösung: Machen Sie zu Hause eine Test und bestätigen Sie uns das Ergebnis auf dem beiliegenden Formular.
Umgang mit Schnell- und Selbsttests_AnlageT
 
Wird der Nachweis nicht erbracht, darf die Musikschule nicht betreten werden.
Liebe Eltern, diesen Brief der Landeselternvertretung geben wir Ihnen zur Kenntnis:
MP-gemeinsamer Brief LEV LVdM-26.11.2021